Sachdarstellung:
Die in § 2 der Haushaltssatzung 2018/2019 festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 72.400,00 Euro für 2019 und in § 2 der Haushaltssatzung 2020/2021 festgesetzten Kreditaufnahme in Höhe von 162.600,00 Euro für 2020 wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt. Somit ist für die GV-Sitzung am 16.02.2021 vorgesehen, die Aufnahme des Kredites in Höhe von 235.000,00 Euro zum 01.03.2021 zu beschließen.
Die entsprechenden Angebote der Kreditinstitute liegen am 16.02.2021 vor. Sofern seitens der Kreditinstitute eine Angebotsbindung bis Mittwoch, 17.02.2021, nicht zugesichert werden kann, wird eine Zinsprognose abgegeben. Auf dieser Grundlage kann die Beschlussfassung erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, im Jahr 2021 einen Kredit über 235.000,00 Euro aufzunehmen.
Die Beschlussfassung erfolgt entsprechend der vorgelegten Angebote der Kreditinstitute. Den Zuschlag erhält das Kreditinstitut mit dem zinsgünstigsten Angebot.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
x |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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61201.5000/55170000 |
7303 |
AW |
2021 |
ca. 4.406,00 |
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Folge-jahre |
ca. 5.875,00 |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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