Betreff
Beschluss im Rahmen der Beteiligung der Behörden und TÖB zum Bebauungsplan "Photovoltak-Freiflächenanlage, Flugplatz Cottbus-Drewitz, Gemarkung Drewitz" in der Gemeinde Jänschwalde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
Tei/BA/075/2011
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:



Die Gemeindevertretung Jänschwalde hat im öffentlichen Teil ihrer Sitzung am 21.02.2011 den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage, Flugplatz Cottbus-Drewitz, Gemarkung Drewitz“ in der Gemeinde Jänschwalde Planungsstand: Februar 2011) bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen (Grünordnerischer Fachbeitrag, Artenschutzbeitrag und FFH-Vorprüfung –Betroffenheitsabschätzung) gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Vorhaben zur Errichtung und Betreibung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Flugplatz Cottbus-Drewitz erstreckt sich größtenteils über Flächen der Gemeinde Jänschwalde sowie der Gemeinde Schenkendöbern, OT Grabko. Die Vorhabenfläche liegt auf dem Flugplatzgelände, nördlich der Landebahnen und entsprechend den fachlichen Erfordernissen in einem Abstand zu den Landebahnen so eingeordnet, dass der Flugbetrieb des Flugplatzes ungehindert weiterhin aufrechterhalten bleibt. Der Geltungsbereich auf der Gemarkung Drewitz umfasst eine Fläche von 74,3 ha. Die öffentliche Auslegung des Plan- entwurfes bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, dazugehöriger Begrün-dung einschließlich Umweltbericht sowie o.g. Arten umweltbezogener Informationen liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.03. bis einschließlich 04.05.2011 im Bürgerbüro des Amtes Peitz, Schulstraße 6 in 03185 Peitz während der folgenden Zeiten: Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist kann am Auslegungsort jedermann öffentlich einsehen sowie Stellung-nahmen, Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer auf ihren Aufgabenbereich beschränkten Stellungnahme aufgefordert.

Durch das Amt Peitz werden die Stellungnahmen der benachbarten Gemeinden zusammengefasst und an das Planungsbüro ARCUS aus Cottbus gegeben.

Anlagenverzeichnis:

Planentwurf mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht

Hinweis: Fachbeiträge liegen während der Auslegungsfrist im Bürgerbüro vor.

Beschlussvorschlag:



Die Gemeindevertretung Teichland nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage, Flugplatz Cottbus-Drewitz, Gemarkung Drewitz“ in der Gemeinde Jänschwalde bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen (Grünordnerischer Fachbeitrag, Artenschutzbeitrag und FFH-Vorprüfung–Betroffenheits-abschätzung) –Stand: Februar 2011- zur Kenntnis / und gibt folgende Bedenken, Anregungen und Hinweise *: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

*Nichtzutreffendes bitte streichen bzw. Ergänzungen vornehmen



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung