Sachdarstellung:
Der Gemeinde Teichland liegt der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück an der Dorfstraße in Bärenbrück (Flur 2, Flurstück 36) vor.
Das Grundstück auf dem das Wohnhaus errichtet werden soll, liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Bärenbrück und ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist somit nach § 35 Baugesetzbuch - Bauen im Außenbereich - zu beurteilen.
Danach können Bauvorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn
- ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt
- die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden und
- die Erschließung gesichert ist.
Das Grundstück liegt nicht in einem Schutzgebiet.
Die Erschließung des Grundstücks kann gesichert werden. Zum Anschluss an die Kanalisation muss jedoch die vorhandene Vakuumleitung im öffentlichen Bereich verlängert werden. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Abwasseranschlussbeiträgen für die zentrale Abwasserentsorgungsanlage der Gemeinde Teichland für die Ortsteile Bärenbrück und Neuendorf wären der Aufwand für die Herstellung bzw. Veränderung sowie die Kosten für die Unterhaltung des Grundstücksanschlusses an der Abwasserbeseitigungs-anlage in der tatsächlich geleisteten Höhe der Gemeinde Teichland zu ersetzen. Der Ersatzanspruch entsteht mit der Herstellung der Anschlussleitung.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich zum vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Übersichts- und Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Gemarkung Bärenbrück, Flur 2, Flurstück 36
herzustellen*/
nicht herzustellen mit folgender Begründung* …
(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
|||
Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
|||||
Mittel stehen zur Verfügung |
|
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
|
||
Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Folgekosten:
|
|||||
Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
|||||