Betreff
Beschluss über den Entwurf und die Offenlage des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde" der Gemeinde Jänschwalde in der Fassung November 2020
Vorlage
Jae/BA/058/2020
Art
Beschlussvorlage Jänschwalde

Sachdarstellung:

 

Siehe Sachdarstellungen zu den Beschlüssen Nr. Jae/BA/027/2020 vom 05.03.2020, Nr. Jae/BA/033/2020 vom 04.06.2020 und Nr. Jae/BA/052/2020 vom 24.09.2020.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes einschließlich seiner Begründung vom 02.07.2020 bis einschließlich 04.08.2020 statt. Gleichzeitig erfolgte die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden.

Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 08.08.2020 statt.

Eingegangene Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen wurden im vorliegenden Entwurf, 

soweit möglich, berücksichtigt.

Der erarbeitete Planentwurf wird in der gemeinsamen Ortsbeiratssitzung am 01.12.2020 und in der Gemeindevertretersitzung am 03.12.2020 vorgestellt und erläutert.

Bisher vorliegende umweltrelevante Fachbeiträge und Gutachten wurden jedem Ortsbeiratsmitglied und Gemeindevertreter als Anlage und werden mit den umweltrelevanten Stellungnahmen zu jedermanns Einsicht den Entwurfsunterlagen während der Auslegungsfrist beigefügt.

 

 

Anlagenverzeichnis:

B-Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie umweltrelevante Fachbeiträge und Gutachten

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ für das Gebiet des ehemaligen Flugplatzes Drewitz mit den zugehörigen textlichen Festsetzungen in der Fassung vom November 2020.

Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

Dieser Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB  (Baugesetzbuch) für die Mindestdauer von einem Monat öffentlich auszulegen.

Von den betroffenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinde sind Stellungsnahmen zu diesem Entwurf einzuholen und sie sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf (Brandenburgische Kommunalverfassung) sind keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          nein

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:           nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                              nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung