Sachdarstellung:
Die LEAG hat der Gemeinde Jänschwalde den Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Mitnutzung von Wegeflächen in der Gemarkung Drewitz angeboten. Dieser wurde in der Sitzung am 24.09.2020 beraten und dem Abschluss des Vertrages unter der Bedingung zugestimmt, dass die LEAG für die Vertragslaufzeit 50,00 €/Jahr an die Gemeinde zahlt.
Nach Rücksprache mit der LEAG wurde nun ein überarbeiteter Vertrag angeboten, bei dem das Flurstück 61 der Flur 6, Gemarkung Drewitz (3.215 m²) zusätzlich einbezogen wurde. Damit erhöht sich die mitgenutzte Fläche auf insgesamt 4.405 m² und somit die einmalige Entschädigung für die Gemeinde von 238 € auf nun 881,00 €. (Anlage Lageplan)
Die LEAG erklärt, dass grundsätzlich bei allen Gestattungsverträgen für die Mitnutzung von Wegen 0,20 €/m² als einmalige Entschädigung gezahlt werden. Das gilt auch für alle bisher mit der Gemeinde Jänschwalde abgeschlossenen Verträge. Ein Abweichen davon kann die LEAG unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht gewähren.
Das Ziel - die Sicherung der Wasserverfügbarkeit im Bereich Pastlingsee und benachbarter Flächen und damit die Reduzierung möglicher Folgen des Tagebaubetriebes infolge einer Grundwasserabsenkung – liegt insbesondere im Interesse der Gemeinde. Dazu ist geplant, Wasser aus vorhandenen und tlw. neu zu errichtenden Brunnen zu fördern und mittels neu zu verlegender Leitungen (Rohrvortrieb) einzuleiten. Der Mitnutzungszeitraum beginnt mit Vertragsabschluss und endet am 31.12.2050. Etwaige Schäden bei der Errichtung, Wartung usw. sowie beim Rückbau werden beseitigt bzw. gesondert entschädigt.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich erneut zu positionieren und dem Abschluss des Gestattungsvertrages zu zustimmen, damit die Wasserzuführung gewährleitet werden kann.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde beschließt, den vorliegenden
Gestattungsvertrag mit der LEAG/LEB zur Mitnutzung der Flst. 58 und 96 der Flur
4 sowie Flst. 61 der Flur 6, Gemarkung
Drewitz abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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11106.9000/44118000 |
9601 |
ET |
2020 |
einmalig 881,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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