Sachdarstellung:
Gemäß § 9 der Verordnung über die
Aufwandsentschädigungen und den Ersatz des Verdienstausfalls für ehrenamtliche
Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige
Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls
(Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung – KomAEV) vom 31. Mai 2019 erhält
die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von
501 bis 750 (Tauer: 691 Einwohner, gemäß § 3 (1) KomAEV) eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 440 Euro.
Mit Beschluss der
Entschädigungssatzung vom 01.08.2019 wurde in § 3 Absatz 3 der Entschädigungssatzung
der Gemeinde Tauer eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro
beschlossen.
Gemäß § 15 Absatz 1 der KomAEV
erfolgt eine Anpassung von Entschädigungssatzungen soweit Satzungsregelungen
dieser Verordnung widersprechen, treten diese am 1. Juli 2020 außer Kraft.
Dementsprechend sollten die
Änderungen angepasst werden.
Ebenfalls wurden die
Zahlungsfristen in den §§ 3 und 4 sowie die monatliche Aufwandsentschädigung
der Mitglieder in § 3 Absatz 1 angepasst.
Die Änderungen sind ROT
gekennzeichnet.
Anlagenverzeichnis:
Entschädigungssatzung der Gemeinde Tauer
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Tauer.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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11101.6001-54210000 |
6101 |
AW |
2021 |
1440,00 |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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