Sachdarstellung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Tauer, Flur 1, Flurstück 310 plant der Eigentümer die Er-richtung eines Geräteschuppens und angrenzendem Hühnerstall (Grundfläche: von 9 x 4 m).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes " Wohngebiet an der Drach-hausener Straße“. Der für das Nebengebäude vorgesehene Standort ist im Bebauungsplan als „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt.
Mit Schreiben vom 09.07.2020 wurde für das Vorhaben eine Befreiung von den Fest-setzungen des Bebauungsplanes beantragt mit folgender Begründung: Auf dem neu erwor-benen Grundstücksteil (Flurstück 310) gibt es gute Möglichkeiten, um Obst und Gemüse anzubauen sowie Hühner zu halten. Um die Fläche zu bewirtschaften wird ein Abstellraum für Gartengeräte benötigt, zudem ein Hühnerstall. Das Wohngrundstück (Flurstück 122/3) bietet aus Platzgründen nicht die Alternative, dieses Vorhaben umzusetzen.
Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 30.07.2020 den Beschluss vertagt. Bei einem gemeinsamen Vorort-Termin am 27.08.2020 haben sich Gemeindevertreter über die örtlichen Gegebenheiten informiert. Die Gemeindevertretung hat den Beschluss in der Sitzung am 30.07.2020 nochmals vertagt.
Zwischenzeitlich ist der Holzschuppen (an die Garage angrenzend) auf dem Flurstück 122/3 um 3 m von der Grundstücksgrenze (Drachhausener Straße 5) versetzt worden. Ein aktueller vermaßter Lageplan liegt vor (Anlage 1).
Auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, sich abschließend zu dem vorliegenden Antrag zu positionieren.
Anlagenverzeichnis:
Lageplan (aktuell)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des B-Planes „Wohngebiet an der Drachhausener Straße für die Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Tauer, Flur 1, Flurstück 310 zuzustimmen*/ zuzustimmen mit folgenden Hinweisen …*/
nicht zuzustimmen mit folgender Begründung ….*.
* Nicht Zutreffendes bitte streichen
Finanzielle
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Folgekosten:
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