Sachdarstellung:
Mit der Indienststellung des Teleskophubrettungsgerätes TLK 23-12 für die Amtsfeuerwehr Peitz macht sich eine Überarbeitung der bestehenden Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr des Amtes Peitz notwendig. Entsprechend dem § 45, Abs. 4 Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetes (BbgBKG) sind Pauschalbeträge zulässig.
Die in der Anlage aufgeführten Beträge der Entgeltordnung, hier besonders bei Fahrzeugen, sind den heute gültigen Preisen angepasst worden. Es wurde eine einheitliche Erhöhung des Stundensatzes um 5 € vorgenommen.
Der Stundensatz für das Hubrettungsfahrzeuges wird aufgrund des Anschaffungspreises und der geplanten Nutzungsdauer von 25 Jahren auf 150 € vorgeschlagen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr des Amtes Peitz und hebt die Satzung über den Kostenersatz vom 27.03.2006 auf.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: keine ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |