Sachdarstellung:
Der Jahresabschluss 2015 des Amtes Peitz wurde gemäß § 1 Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse abweichend vom § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Verbindung mit §§ 52 bis 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erstellt.
Zu dieser Verfahrensweise wurde vom Amtsausschuss am 15.04.2019 der entsprechende Beschluss gefasst.
Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf hatte der Amtsausschuss bis zum 31.12.2016 Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2015 zu fassen und über die Entlastung der Amtsdirektorin zu entscheiden. Die fristgemäße Einhaltung war aufgrund der Umstellung auf die Doppik und der damit im Zusammenhang zu erstellenden Eröffnungsbilanzen für alle amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes nicht eher realisierbar.
Entsprechend § 82 (3) BbgKVerf wurde der Entwurf des Jahresabschlusses am 21.07.2020 aufgestellt. Die in der Zeit vom 24.03. – 02.07.2020 erfolgte Prüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt/RPA wurde mit der Übersendung des Prüfberichtes und dem Prüfvermerk am 22.07.2020 abgeschlossen.
Gemäß § 82 Abs. 3 BbgKVerf ist der geprüfte Entwurf des Jahresabschlusses zusammen mit den Anlagen von der Amtsdirektorin festzustellen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen mit Ziffer.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt/RPA empfiehlt dem Amtsausschuss, den vorliegenden inzident geprüften Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf zu beschließen und der Amtsdirektorin des Amtes Peitz für die Haushaltsführung im Jahr 2015 Entlastung zu erteilen (gemäß § 82 Abs. 4, siehe gesonderter Entlastungs-Beschluss). Nach Beschlussfassung erfolgt die Vorlage an die Kommunal-aufsicht des Landkreises Spree-Neiße sowie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.
Anlagenverzeichnis:
Unterlagen Jahresabschluss 2015
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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