Sachdarstellung:
Mit der Indienststellung des Teleskophubrettungsgerätes TLK 23-12 für die Amtsfeuerwehr Peitz macht sich eine Überarbeitung der bestehenden Entgeltordnung des Amtes Peitz für die Erbringung von freiwilligen Leistungen der Feuerwehr notwendig. Entsprechend dem § 45, Abs. 4 Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetes (BbgBKG) sind Pauschalbeträge zulässig
Die in der Anlage aufgeführten Beträge der Entgeltordnung, hier besonders bei Fahrzeugen, sind den heute gültigen Preisen angepasst worden. Hier wurde eine einheitliche Erhöhung des Stundensatzes um 5 € vorgenommen.
Der Stundensatz für das Hubrettungsfahrzeuges wird aufgrund des Anschaffungspreises und der geplanten Nutzungsdauer von 25 Jahren auf 150 € vorgeschlagen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die Entgeltordnung des Amtes Peitz für die Erbringung von freiwilligen Leistungen der Feuerwehr und hebt die Entgeltordnung vom 27.03.2006 auf.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: keine ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |