Sachdarstellung:
Der Entwurf des
Haushaltsplanes 2020/2021 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des
Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung –
KomHKV) erstellt worden.
Der Entwurf des
Ergebnishaushaltes weist für 2020 ein negatives Ergebnis in Höhe von 546,3 TEUR
aus. In 2021 beträgt das strukturelle Defizit 714,7 TEUR.
Die negative Entwicklung der Vorjahre ist auf die sehr hohe Rückzahlung von Gewerbesteuern zurück zu führen.
Mit dem Stand der Eröffnungsbilanz 2011 und den darauffolgenden vorläufigen Haushaltsabschlüssen wurde die Rücklage komplett in 2016 verbraucht. Somit benötigt die Gemeinde Teichland seit 2016 ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) gemäß §63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Die investiven Maßnahmen können nur über die Veräußerung von Gemeindeeigentum realisiert werden, da eine Finanzierung in dieser Haushaltssituation nicht zum Tragen käme.
Mit Hilfe des Haushaltssicherungskonzeptes soll der Haushaltsausgleich in 2040 wieder erreicht werden.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung 2020/2021 mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 mit den dazugehörigen Unterlagen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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