Sachdarstellung:
Das Amt Peitz erlässt im Auftrag der Stadt Peitz jährlich ca. 1300 Bescheide gemäß der Satzung über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes Neiße-Malxe-Tranitz.
Dafür werden jährlich ca. 92 Stunden für den angesetzten Verwaltungsaufwand benötigt. Daneben laufen Kosten für das mit dem Vorgang beschäftigte Personal auf, so auch Kosten für die Hard- und Software, Papier, Portokosten sowie Kosten für Verbrauchsmaterialien.
Das BbgWG lässt gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 neben der Umlegung der Verbandsbeiträge einschließlich der Verwaltungskosten andere Finanzierungsarten zu.
Die Finanzierung wird über die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A und B realisiert.
Um den Verwaltungsaufwand für die Stadt Peitz zu reduzieren wird der Stadtverordneten-versammlung empfohlen, die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Peitz über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes Neiße-Malxe-Tranitz zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Aufhebungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Peitz über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbands- lasten des Wasser- und Bodenverbandes Neiße-Malxe-Tranitz.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |