Sachdarstellung:
Der 2. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zur Durchführung des Vorhabens Stuhlkontor, Hauptstraße 34 b“ in Heinersbrück ist am 08.03.2011 beschlossen worden.
Die zum Änderungsentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Stuhlkontor, Hauptstraße 34 b“ in Heinersbrück eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise sind durch die Gemeindevertretung am 08.03.2011 geprüft und beschlossen worden.
Der Beschluss über die Änderungssatzung zum Bebauungsplan kann nunmehr erfolgen.
Anlagenverzeichnis:
Planzeichnung/ Text/ Begründung
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung Heinersbrück die 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stuhlkontor, Hauptstraße 34 b“ in Heinersbrück bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan und der Grünordnungsplan werden gebilligt.
Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die 1. Änderungssatzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt die 1. Änderungssatzung über den Bebauungsplan in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |