Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 16.11.2010 hat die Gemeindevertretung Heinersbrück den Änderungsentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stuhlkontor, Hauptstraße 34 b“ in Heinersbrück gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf hat vom 09.12.2010 bis 11.01.2011 öffentlich ausgelegen.
Die von der Satzung berührten Träger öffentlicher Belange sind um Abgabe einer Stellungnahme gebeten worden. Die Stellungnahmen sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 BauGB abzuwägen.
Während der öffentlichen Auslegung sind keine Bedenken, Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung vorgebracht worden.
Die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Hinweise ergeben keine Änderungen/ Ergänzungen der Planzeichnung und Begründung.
Es wird empfohlen, das Abwägungsprotokoll gemäß Anlage zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsprotokoll vom 21.02.2011
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt, dem Abwägungsprotokoll vom 21.02.2011 zum Änderungsentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stuhlkontor, Hauptstraße 34b“ in Heinersbrück zuzustimmen.
Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |