Sachdarstellung:
Gemäß §§ 24, 30 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) haben ehrenamtlich Tätige Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls.
In der Entschädigungssatzung, die durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist, sind dazu konkrete Festlegungen zu treffen und festzuhalten.
Ausgehend von der bestehenden Satzung wurden im § 3 die Höchstgrenzen der Aufwandsentschädigungen (ROT gekennzeichnet) dargestellt.
Das Sitzungsgeld wurde bereits im Februar 2019 von 13 € auf 30 € erhöht.
Wir bitten die Änderungsvorschläge zu beraten und die Satzung zu beschließen.
Der mögliche Mehrbedarf in Höhe von 1.200 € könnte aus dem Konto: 52211000 Produkt: 55101.6000 entnommen werden.
Anlagenverzeichnis:
- Entschädigungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Entschädigungssatzung
- gemäß dem vorliegenden Entwurf
- mit den in der Niederschrift vermerkten Änderungen / Festlegungen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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11101.6001/54210000 |
6101 |
AW |
2019 |
ca. 1.200 € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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