Sachdarstellung:
Gemäß § 3 BbgKVerf kann die Gemeinde ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln.
Neben den Satzungen im Bereich der Pflichtaufgaben gehören dazu
Satzungen, mit denen die Gemeinde freiwillige oder pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben allgemeinverbindlich regeln möchte und grundsätzliche Normen für eine gewisse Vielzahl von Fällen festlegt.
Wir bitten die Gemeindevertretung, sich zu den repräsentativen Aufgaben der Gemeinde und der Bürgermeisterin zu verständigen und diese vor allem in der Anlage entsprechend den eingearbeiteten Vorschlägen neu festzulegen.
Die Mittel sind im Haushalt im Repräsentationsfond des Bürgermeisters einzustellen.
Anlagenverzeichnis:
- Repräsentationssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt Repräsentationssatzung der Gemeinde
.... mit den Änderungen/Festlegungen gemäß Niederschrift.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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