Sachdarstellung:
Gemäß
§ 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages bestimmt sich die Amtszeit des
Aufsichtsrates nach der Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Demnach
ist jetzt ein neuer Aufsichtsrat zu bestellen.
Im §9 Abs.1 ist geregelt, dass der Aufsichtsrat aus 5
Mitgliedern besteht. Ein Mitglied ist der Hauptverwaltungsbeamte, gemäß §97
Abs. 2 der BbgKVerf. Alle weiteren Mitglieder muss die Gemeindevertretung durch
offenen Wahlbeschluss bestellen. Die Amtszeit endet mit der Auflösung der
Gesellschaft.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Tauer beschließt, die Bestellung folgender 4 Gemeindevertreter in den Aufsichtsrat der BGT mbH:
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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