Sachdarstellung:
Gemäß Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) § 28 Abs. 2 beschließt die Gemeindevertretung die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung.
Die Hauptsatzung ist eine Pflichtsatzung, die ihre Gültigkeit über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus behält und die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung bindet.
Die Geschäftsordnung (GO) regelt innerorganisatorische Normen der Arbeit der Gemeindevertretung. Die Gültigkeit der GO endet mit dem Beginn der neuen Wahlperiode.
Um der neu gewählten Gemeindevertretung zunächst Gelegenheit zu geben, sich mit dem Verfahren innerhalb der Gemeindevertretung und den Inhalten der GO auseinanderzusetzen, schlagen wir vor, die bisherige GO vorerst weiterzuführen.
Nach einem Übergangszeitraum, der von der GV für das Protokoll benannt werden sollte, ist eine neue GO zu erlassen.
Anlagenverzeichnis:
- Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung für einen Übergangszeitraum unter Vorbehalt bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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