Sachdarstellung:
Die Gemeinde Jänschwalde hat im Vergleich zu den anderen amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Peitz die höchsten Elternbeiträge. Um eine Benachteiligung der Eltern, die Ihre Kinder in der Kita „Lutki“ betreuen lassen, entgegen zu wirken, wurde um Neuerarbeitung der Beitragssatzung für die Inanspruchnahme eines Kitaplatzes gebeten.
Des Weiteren gibt es mit dem Schreiben vom Landkreis Spree-Neiße vom 06.12.2010 die Aufforderung der sozialverträglichen Gestaltung der Elternbeiträge gemäß § 17 Abs. 3 Kita-Gesetz Land Brandenburg. Das bedeutet, dass der Landkreis Spree-Neiße nur das Einvernehmen wieder herstellt, wenn die sog. „Härtefälleklausel“ Einarbeitung findet. Hierbei werden Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII der geringsten Einkommensstufe zugeordnet (Mindestbeitrag). Die Höchstgrenze für den Mindestbeitrag ist ebenfalls vom Landkreis Spree-Neiße festgelegt und darf nicht überschritten werden.
In der Sitzung der Gemeindevertretung Jänschwalde am 09.09.2010 wurde bereits eine erste Diskussion über das zukünftig anzurechnende Einkommen geführt. Es wurde festgelegt, dass das Kindergeld nicht länger zum Einkommen hinzugerechnet werden soll.
Die Satzung wurde inhaltlich komplett überarbeitet und es erfolgte eine neue Kalkulation der Elternbeiträge anhand des Haushaltsabschlusses 2009.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |