Sachdarstellung:
Bei der Durchsicht der aktuellen und gültigen Satzungen der Gemeinde wurde festgestellt, dass die „Satzung über die Benutzung der Bowlinganlage der Gemeinde Teichland und über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bowlinganlage der Gemeinde Teichland“, beschlossen von der Gemeindevertretung am 25.09.2001, noch in Kraft ist.
Im Zuge der Verpachtung der Gaststätte 2006 wurde die Bowlinganlage Bestandteil der vertraglich vereinbarten Pachtgegenstände bzw. -einrichtungen.
Damit entfällt die Vermietung und Bewirtschaftung der Anlage durch die Gemeinde und die noch bestehende Satzung sollte aus formalen Gründen und wegen Wegfall der Regelungsgrundlage aufgehoben werden.
Der beiliegende Entwurf wird zur Beratung und Beschlussfassung empfohlen.
Anlagenverzeichnis:
Satzung zur Aufhebung der <vobetr >.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die <vobetr >.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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