Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstmals nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt worden.
Gemäß der 1. und 2. Lesung wurden entsprechende Anpassungen im Haushalt 2011 vorgenommen. Zu nennen ist insbesondere die Maßnahme „Stauanlage“, die grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt wurde. Die aktuelle Bauabwicklung der Fortführungsmaßnahmen bzw. abzuschließenden Maßnahmen ergab auch noch einige Planverschiebungen, die im neuen Haushalt Berücksichtigung fanden.
Die Anteile der Kreis- und Amtsumlage wurden entsprechend der aktuellen Orientierungs-daten vom 22.12.2010 aktualisiert. Der Hebesatz der Amtsumlage wurde im Vergleich zum ursprünglichen Planentwurf auf 28,857 v.H. abgesenkt.
In den beigefügten Unterlagen werden nur die Seiten mitgesandt, die Änderungen enthalten. Die Hauptausschussmitglieder werden gebeten, die bereits vorhandenen Unterlagen des Haushaltes zur Sitzung mitzubringen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den vorliegenden Haushaltsentwurf 2011 zu beschließen.
bzw. mit folgenden Änderungen zu beschließen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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