Sachdarstellung:
Der 6. Kalkulationszeitraum lief bis zum 31.12.2010. Deshalb wird eine neue Kalkulation und eine neue Satzung erforderlich.
Laut Kommunalabgabengesetz ist ein Ausgleich von Kostenunterdeckungen bis zum übernächsten Kalkulationszeitraum zulässig. In diese Kalkulation sind Kostenüberdeckungen aus dem 5. Kalkulationszeitraum vom 01.01.08 bis 30.06.09 einbezogen. Aufgrund der im 5. Kalkulationszeitraum angefallenen Kostenüberdeckungen wurde eine Analyse zu den Ursachen durchgeführt und die Berechnungsschritte optimiert.
Die Prozentsätze für die Gewichtung der Straßenarten und für die Gebührenermäßigung für Eckgrundstücke wurden zunächst entsprechend der Satzung vom Sommer 2009 übernommen.
Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, die Satzung über die Erhebung einer Winterwartungsgebühr in der Stadt Peitz einschließlich der Kalkulation für den Zeitraum 01.01.11 bis 31.12.12 zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
1. Satzung über die Erhebung einer Winterwartungsgebühr in der Stadt Peitz (7.Kalkulationszeitraum 01.01.11 bis 31.12.12)
2.Kalkulation für den 7. Kalkulationszeitraum 01.01.11 bis 31.12.12 (Bearbeitungsstand 11.11.10) incl. Anlage 1 und 2
3.Ist-Kalkulation zum Kostendeckungsgrad im 5. Kalkulationszeitraum vom 09.11.10
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Erhebung einer Winterwartungsgebühr in der Stadt Peitz einschließlich der Kalkulation für den 7. Kalkulationszeitraum 01.01.11 bis 31.12.12 zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Kostenstelle/Konto |
Ergebnis-haushalt |
Finanzhaushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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54501.2002/52411600 |
X |
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2011 |
3.000,00 |
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54501.2001/43210000 |
X |
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2011 |
20.300,00 |
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54501.2001/52411600 |
X |
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2011 |
41.500,00 |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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siehe Vorjahr |
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