Sachdarstellung:
Seit Mitte der 90er Jahre werden auf der Aschedeponie im Bereich der Innenkippe des Tagebaus Jänschwalde Braunkohleaschen aus dem Kraftwerksbetrieb abgelagert. Die bisherigen Deponiekapazitäten werden im Jahr 2012 erschöpft sein. Um die ordnungsgemäße Abfallentsorgung auch zukünftig sicherstellen zu können, hat die Vattenfall Europe Mining AG die Errichtung und den Betrieb einer neuen Aschedeponie beantragt.
Für die Errichtung und den Betrieb der Aschedeponie wird ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) durchgeführt. Das Gipsdepot unterliegt nicht der abfallrechtlichen Planfeststellung und wird somit separat zur Zulassung eingereicht. Aufgrund der räumlichen Nähe und der zu erwartenden kumulierten Wirkungen erfolgt dennoch eine Mitbetrachtung des Gipsdepots in der UVU.
Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, erhält die Gemeinde die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zum geplanten Vorhaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Form einer Stellungnahme bis zum 07.03.2011 zu äußern.
Die kompletten Antragsunterlagen umfassen 5 Ordner liegen zur Einsicht beim Bürgermeister und bei Herrn Krüger im Amt aus. Damit nicht alle die kompletten Unterlagen durcharbeiten müssen, wurde zur Vorstellung des Projekts ein Vertreter Vattenfalls zur nächsten Gemeindevertretersitzung eingeladen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt den „Antrag auf Abfallrechtliche Planfeststellung für die Aschedeponie des Depots Jänschwalde II“ in der vorliegenden Form zur Kenntnis und gibt folgende Hinweise und Ergänzungen*):
*) Nichtzutreffendes streichen
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: keine |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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