Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstmals nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt worden.
In der SVV wird im Rahmen der 2. Lesung die Erörterung des Haushaltes 2011 fortgeführt. Anpassungen erfolgten im Bereich der Städtebausanierung nach Vorliegen der Zuwendungsbescheide und im Rahmen der Haushaltsabstimmung Amtshaushalt für das Objekt Jahnplatz 1 in Bezug auf die Bewirtschaftungskosten.
Die Stadtverordneten werden gebeten, die Haushaltsberatung unter dem Gesichtspunkt des Haushaltsausgleichs auch für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum zu führen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Peitz empfiehlt die Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 für die nächste Stadtverordnetenversammlung
- entsprechend Entwurfswerte Haushaltsplanunterlagen in der Fassung vom 06.12.2010:
- mit folgenden Änderungen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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