Betreff
Beschluss der Richtlinie der Stadt Peitz über die Förderung von kulturellen Maßnahmen
Vorlage
SP/OA/065/2010
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:



Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.08.2005 die Richtlinie über Förderung von kulturellen Maßnahmen im Gebiet der Stadt Peitz beschlossen. Diese Richtlinie ermöglicht bis dato den Vereinen, jährlich Beihilfen zu beantragen. Die Vereine haben die Möglichkeit, für kulturelle Maßnahmen und Projekte Zuschüsse, die öffentlich wirksam sind, zu erhalten. Bezuschusst werden in der Regel Sachkosten, die zur Durchführung der kulturellen Maßnahmen und Projekte notwendig werden.



Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Kultur und Vereine der Stadt Peitz hat in seiner Beratung am 18.11.2010 empfohlen, die Richtlinie neu zu überarbeiten. Dabei wurde der Vorschlag der CDU-Fraktion eingebracht, diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Ziel war dabei, die Richtlinie der Stadt Peitz über die Förderung für kulturelle Maßnahmen und die Richtlinie der Stadt Peitz über die Gewährung von Beihilfen an Sportvereine im Antrags- und Verwendungsverfahren zu vereinheitlichen.



Die zuständige Dienststelle für die Handhabung beider Richtlinien ist jetzt das Ordnungsamt des Amtes Peitz. Dementsprechend sind die zu verwendenden Vordrucke für die Beantragung und für den Verwendungsnachweis für die Richtlinien über die Förderung von kulturellen Maßnahmen zu ändern.



Anlagenverzeichnis:





Beschlussvorschlag:



Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Richtlinie der Stadt Peitz über die Förderung von kulturellen Maßnahmen gemäß Vorlage.



Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

Mittel stehen zur Verfügung

X

Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw. Haushalt

Verm. Haushalt

HH-Jahr

Betrag in €

3000.7181

X


2011

3000






Folgekosten

Jahr

Umfang

X

2012

3000