Sachdarstellung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 11.10.2006 die Richtlinie zur finanziellen Unterstützung Peitzer Sportvereine beschlossen. Diese Richtlinie ermöglicht bis dato den Vereinen, jährliche Beihilfen zu beantragen. Die Vereine haben die Möglichkeit, getrennt nach den Altersbereichen ihrer eingetragenen Mitglieder Zuschüsse, die nicht zweckgebunden sind, zu erhalten.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales und Kultur der Stadt Peitz hat in seiner Beratung am 18.11.2010 empfohlen, die Richtlinie neu zu überarbeiten. Dabei wurde der Vorschlag der CDU-Fraktion eingebracht, diskutiert und zur Abstimmung gebracht. Ziel war dabei, die Richtlinie der Stadt Peitz über die Förderung von kulturellen Maßnahmen und die Richtlinie der Stadt Peitz über die Gewährung von Beihilfen an Sportvereine im Antrags- und Verwendungsverfahren zu vereinheitlichen.
Die zuständige Dienststelle für die Handhabung beider Richtlinien ist jetzt das Ordnungsamt des Amtes Peitz. Dementsprechend sind die zu verwendenden Vordrucke für die Beantragung und für den Verwendungsnachweis für die Richtlinien über die Förderung von kulturellen Maßnahmen zu ändern.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Richtlinie der Stadt Peitz über die Gewährung von Beihilfen an Sportvereine und andere Vereine mit sportlichem Charakter der Stadt Peitz gemäß Vorlage.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
X |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsstelle |
Verw. Haushalt |
Verm. Haushalt |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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5600.7180 |
X |
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2011 |
4000 |
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Folgekosten |
Jahr |
Umfang |
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X |
2012 |
4000 |