Betreff
Beratung und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise bezüglich der künftigen Nutzung des Sportlerheims.
Vorlage
Dre/KÄ/014/2010
Art
Beschlussvorlage Drehnow

Sachdarstellung:



Über die Nutzung des Sportlerheims Drehnow wurde im Jahr 2004 ein Nutzungs- vertrag mit dem Sportverein Eintracht Drehnow e.V. und der Gemeinde Drehnow geschlossen.



Für die Nutzung wurde ein Nutzungsentgelt in Höhe von 150,00 € monatlich vereinbart. Darüber hinaus ist der Sportverein verpflichtet, alle Kosten der laufenden Bewirt-schaftung zu tragen.



Teilbereiche des Sportlerheims wurden durch den Sportverein zur gastronomischen Nutzung an Herrn Gutschmidt untervermietet. Der bestehende Untermietvertrag soll nunmehr aufgelöst werden. Somit entfallen auch die Einkünfte für den SV Eintracht Drehnow e.V aus der Untervermietung, die Zahlung des monatlichen Nutzungs- entgeltes ist nicht mehr zu realisieren.



Des Weiteren entfallen die durch Herrn Gutschmidt geleisteten Zahlungen der laufenden Bewirtschaftungskosten.



Zukünftig wird folgende Lösung zur Nutzung des Sportlerheims vorgeschlagen:



  1. Der SV Eintracht Drehnow e.V. bleibt alleiniger Vertragspartner.



  1. Die Überlassung des Nutzungsgegenstandes durch die Gemeinde an den SV Eintracht Drehnow e.V. ist entgeltfrei.


  1. Der SV Eintracht Drehnow e.V. übernimmt alle Kosten der laufenden Bewirt-

schaftung, einschließlich der Kosten der Gebäudeversicherung.



  1. Der SV Eintracht Drehnow e.V. ist verpflichtet, das Sportlerheim und den Sportplatz anderen Nutzern, nach Absprache, zur Verfügung zu stellen. Dafür wird ein individuell zu vereinbarendes Entgelt erhoben.



Die Gemeindevertretung wird gebeten sich zu positionieren.

Anlagenverzeichnis:





Beschlussvorschlag:



Die Gemeindevertretung Drehnow beschließt:



1. Der SV Eintracht Drehnow e.V. bleibt alleiniger Vertragspartner zur Nutzung des Sportlerheims sowie des Spotplatzes.



2. Die Überlassung des Nutzungsgegenstandes durch die Gemeinde an den SV Eintracht Drehnow e.V. ist entgeltfrei.



3. Der SV Eintracht Drehnow e.V. übernimmt alle Kosten der laufenden Bewirt-

schaftung, einschließlich der Kosten der Gebäudeversicherung.



4. Der SV Eintracht Drehnow e.V. ist verpflichtet, das Sportlerheim und den Sportplatz anderen Nutzern, nach Absprache, zur Verfügung zu stellen. Dafür wird ein individuell zu vereinbarendes Entgelt erhoben.







Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: derzeit keine

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw. Haushalt

Verm. Haushalt

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten

Jahr

Umfang