Betreff
Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Ortsteil Bärenbrück mit der Bezeichnung "Pferde-Ranch Bärenbrück"
Vorlage
Tei/BA/099/2017
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:

 

Auf ihrem Grundstück in Bärenbrück, Dorfstraße 13a führt Frau Maria Pötko einen kleinen Reitbetrieb, den sie in Zukunft vergrößern möchte. Geplant ist die Errichtung einer Stallung für die Pferde. In einem späteren Bauabschnitt soll eine Option für touristische Übernachtungsmöglichkeiten offen gehalten werden.

Für dieses Vorhaben wurde ein entsprechender Plan vorgelegt und vorabgestimmt.

Für das Vorhaben müssen die planungsrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen auf den derzeit zum Außenbereich gehörenden Flächen geschaffen werden. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf der Grundlage des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ist das dafür geeignete Planungsinstrument.

 

Beplant wird das Flurstück 283 der Flur 2 in der Gemarkung Bärenbrück. Der räumliche Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

Mit dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird das Planaufstellungs-verfahren eingeleitet.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 

Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen sowie die Erschließung, die Gliederung und Überbauung der Flächen, die Gestaltung der baulichen Anlagen und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu regeln.

 

Alle sich aus dem Planaufstellungsverfahren entstehenden Kosten trägt Frau Pötko als Vorhabenträgerin. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geregelt.

Anlagenverzeichnis:

Übersichtsplan

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Flurstück 283 der Flur 2 in der Gemarkung Bärenbrück mit der Bezeichnung "Pferde-Ranch Bärenbrück".

Hauptinhalt ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung für die Errichtung einer Stallung für die Pferde und in einem späteren Bauabschnitt eine Option für touristische Übernachtungsmöglichkeiten.

Die Übertragung der städtebaulichen Planungsleistungen auf die Vorhabenträgerin sowie die Übernahme sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Kosten sind in einem städte-baulichen Vertrag auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch zu regeln.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt:                          ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt:            ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten:                                                                                               ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €

 

 

 

 

 

 

*)     ET...Ertrag    AW…Aufwand                               *)     EZ…Einzahlung   AZ…Auszahlung