Sachdarstellung:
Auf Grundlage des Schiedsstellengesetzes vom 21.11.2000 § 4 laufen die Wahlperioden
(5 Jahre) für die amtierenden Schiedspersonen Herrn Badtke, Helmut und Herrn Badtke, Uwe ab. In den vergangenen 5 Jahren haben beide mit großem persönlichem Engagement die Aufgaben als Schiedspersonen des Peitz wahrgenommen.
Der Amtsausschuss hat für weitere 5 Jahre beide Schiedspersonen für die Durchführung von Schlichtungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Amtes Peitz zu wählen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss des Amtes Peitz bestätigt die Wiederwahl von Herrn Helmut Badtke und Herrn Uwe Badtke, wohnhaft Kastanienweg 9 D in 03197 Jänschwalde OT Dorf für die Dauer von 5 Jahren als Schiedspersonen des Amtes Peitz.
Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art
(ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art
(EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag
in € |
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Folgekosten:
ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung,
Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang
in € |
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*)
ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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