Betreff
Beschluss zum Abschluss des "Öffentlich- rechtlichen Vertrages" über die Nutzung der Feuerwehrgebäuden und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Jänschwalde
Vorlage
AP/OA/079/2010
Aktenzeichen
AP/AA/020/2010
Art
Beschlussvorlage Amt def

Sachdarstellung:

Mit der Neuanschaffung von Einsatztechnik, liegenschaftlicher Veränderungen von Grundstücken sowie Umsetzung von Einsatzfahrzeugen in der Gemeinde Jänschwalde der Amtsfeuerwehr Peitz, haben sich Änderungen zum bisherigen Nutzungsvertrag zwischen dem Amt Peitz als Rechtsnachfolger des Amtes Jänschwalde und der Gemeinde Jänschwalde ergeben. Somit ist der Vertragsgegenstand des „Öffentlich- rechtlichen Vertrages“ über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowie Einsatztechnik vom 17.06.97 zwischen dem Amt Jänschwalde und der Gemeinde Jänschwalde und dem Vertrag vom 17.09.98 zwischen dem Amt Jänschwalde und der Gemeinde Drewitz nicht mehr aktuell. Der neue Vertragsentwurf wurde den jetzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den sich noch im Besitz der Gemeinde befindlichen Feuerwehrgebäuden und -einrichtungen sowie der Einsatztechnik angepasst. Die Änderungen aus der Vorberatung der Gemeindevertretung sind eingearbeitet.

Das Löschfahrzeug TSF in Jänschwalde wurde dem Amt Jänschwalde übergeben.

Nach Rücksprache mit dem Ortswehrführer der FF Jänschwalde, Kamerad Rosinski, wird nur ein Löschwasserteich im Krummen Weg, der sich in Gemeindeeigentum befindet (beschränkte persönliche Dienstbarkeit vom 23.09.2002), durch die Feuerwehr genutzt. Der Löschwasserteich in der Alten Bahnhofstraße war defekt und das Gelände wurde verkauft. Der zweite Löschwasserteich befindet sich auf Privatland (Forstwirtschaft).



Die Gemeindevertretung Jänschwalde hat am 08.07.10 mit Beschluss Nr. 9/11/75/10 dem Nutzungsvertrag zugestimmt.



Anlagenverzeichnis:





Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt, dem „Öffentlich- rechtlichen Vertrag“ über die Nutzung der Feuerwehrgebäuden und -einrichtungen sowie Einsatztechnik mit der Gemeinde Jänschwalde zuzustimmen.

Dieser Vertrag ersetzt die bisherigen Verträge zwischen dem Amt Jänschwalde vom 17.06.97 mit der Gemeinde Jänschwalde und den Vertrag vom 17.09.98 mit der Gemeinde Drewitz.







Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: keine

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw. Haushalt

Verm. Haushalt

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten

Jahr

Umfang