Betreff
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Auenrand" für Wohn- und Mischbebauung in der Gemarkung Drachhausen, Flur 5, Flurstücke 132 und 201
Vorlage
Dra/BA/018/2010
Art
Beschlussvorlage Amt def

Sachdarstellung:


Die Herren Jürgen und Lars Guttke beabsichtigen die Durchführung konkreter Bauvorhaben in Drachhausen (Lagerhalle, Wohnhaus). Dafür müssen die Grundlagen und Voraussetzungen auf derzeit zum Außenbereich gehörenden Flächen im OT Aue geschaffen werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist das geeignete Planungsinstrument.


Nähere Erläuterungen können der „Kurzbeschreibung“ entnommen werden.

Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen sowie Erschließung, Gliederung und Überbauung der Flächen, die Gestaltung der baulichen Anlagen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu regeln.


Beplant werden sollen die Flurstücke 132 (Teilfläche) und 201 der Flur 5, Gemarkung Drachhausen. Der räumliche Geltungsbereich des Planes ist im beigefügten Planungsentwurf dargestellt.


Mit der Abgabe der Stellungnahme der Gemeinde zu dem beabsichtigten Vorhaben und dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird das Planaufstellungsverfahren eingeleitet.


Alle daraus entstehenden Kosten tragen die Vorhabenträger.

Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag über die Aufstellung des Bebauungsplanes geregelt.



Anlagenverzeichnis:


  • Kurzbeschreibung des Vorhabens mit

1. Lage und Größe des Plangebietes

2. Anlass und Ziel der Planung

3. Übersichtskarte

4. Abgrenzung Plangebiet

Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Drachhausen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke 132 (Teilfläche) und 201 der Flur 5, Gemarkung Drachhausen.

Hauptinhalt ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung für die Errichtung einer Lagerhalle und ggf. mehrerer Wohnhäuser. Die Übertragung der städtebaulichen Planungsleistungen auf die Vorhabenträger sowie die Übernahme sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Kosten durch die Vorhabenträger werden in einem städtebaulichen Vertrag gemäß §11 BauGB geregelt.



Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

Mittel stehen zurVerfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw.Haushalt

Verm.Haushalt

HH-Jahr

Betrag in €





keine






Folgekosten

Jahr

Umfang