Betreff
Beschluss zur Stützung des Essengeldes für die Kita "Lutki" Jänschwalde
Vorlage
Jae/OA/031/2010
Art
Beschlussvorlage Amt def

Sachdarstellung:


Gemäß § 17 Abs. 1 Kita-Gesetze ist das Essen durch den Träger zu stützen.


Bisher wurde der zu entrichtende Elternanteil am Essengeld durch die Satzung über die Speisung in Schulen und Kindertagesstätten der Gemeinde Jänschwalde festgelegt.


Eine Festlegung durch eine Satzung ist nicht erforderlich. Die Stützung kann per Beschluss festgesetzt werden.


Der Elternanteil beträgt zur Zeit im Krippenbereich 1,15 €, im Kindergartenbereich 1,41 € und im Hortbereich 1,64 €.


Die Portionspreise des bisherigen Essenanbieters sind im Krippen- und Kindergartenbereich 1,48 € und im Hortbereich 1,85 €.


Die neuen Portionspreise sind für den Krippenbereich 1,65 €, für den Kindergartenbereich 1,75 € und für den Hortbereich 1,85 €.


Empfohlene Stützung:


Gesamtpreis Eltern Träger

KK KG H KK KG H KK KG H


1,65 € 1,75 € 1,85 € 1,30 € 1,40 € 1,50 € 0,35 € 0,35 € 0,35 €


Aufgrund von Gleichbehandlung wird eine einheitliche Stützung in Höhe von 0,35 € empfohlen.


Dadurch entwickelt sich lediglich im Krippenbereich eine Erhöhung des Portionspreises für die Eltern.



Vergleich Stützung Gemeinden:


KK/ KG Hort

Kita Peitz 0,68 € 0,00 € (Versorgung durch Grundschule)


Kita Drach. 0,25 € 0,25 €


Kita Prei. 0,58 € 0,33 €


Kita Tauer 0,75 € 0,30 €


Kita Hei. 0,55 € 0,55 €

durchs. 0,56 € 0,36 €

Beschlussvorschlag:


Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die Stützung des Essengeldes für die Kita „Lutki“ Jänschwalde in Höhe von 0,35 €/ Portion ab dem 01.10.2010.