Betreff
Diskussion über das anzurechnende Einkommen für die neue Kalkulation der Elternbeiträge
Vorlage
Jae/OA/030/2010
Art
Informationsvorlage Amt

Sachdarstellung:


Im Hinblick auf die Überarbeitung der Satzung zur Erhebung und zur Höhe der Elternbeiträge gemäß § 17 des Kita-Gesetz der Gemeinde Jänschwalde muss zum Thema des anzurechnenden Einkommens für die Berechnung des Elternbeitrages diskutiert werden.


Speziell ist zu entscheiden, ob das Kindergeld weiterhin in die Berechnung einfließen soll.


Im Kita-Gesetz ist lediglich das Elterneinkommen benannt. Eine Konkretisierung gibt es nicht.

Daher liegt es in der Entscheidung der Gemeinde ob das Kindergeld einzubeziehen ist.


Des Weiteren ist Jänschwalde die einzige Gemeinde im Amt Peitz die noch das Kindergeld in die Beitragsberechnung einbezieht.


Zusätzlich bedeutet der Verzicht auf die Anrechnung eine Unterstützung der Familien und ist aus Sicht der Eltern ein Signal für eine kinderfreundliche Gemeinde.