Betreff
Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes 2008/2009
Vorlage
Tau/KÄ/016/2010
Art
Informationsvorlage Amt

Sachdarstellung:



Gemäß § 105 Abs. 3 GO ist der Gemeindevertretung Tauer ein Bericht über die Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Gesellschaft, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft sowie etwaige Kreditaufnahmen enthalten.

Die Einsicht in den Bericht ist jedermann zu gestatten.

Mit der KommRRefG ist die neue Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) verabschiedet worden, in der Regelungen zum Gemeindewirtschaftsrecht neu gefasst wurden. Mit der Novellierung der Kommunalverfassung hat der Gesetzgeber in § 98 BbgKV für die Kommunalverwaltung einen neuen Organisationsstandard geschaffen, der soweit geht, dass die Steuerung der Beteiligungen durch die Beteiligungsverwaltung gesteuert werden soll. Die Beteiligungsverwaltung soll einen ausreichenden Informationsfluss zwischen den verschiedenen Entscheidungsträgern sicherstellen und insgesamt für alle Beteiligte die Transparenz für die Unternehmenssituation und -entwicklung erhöhen.



Die Gemeinde Tauer ist an der Betriebsgesellschaft für Naherholung am Großsee Tauer mbH teiligt.

Der Beteiligungsbericht ist in der Anlage beigefügt, die ausführliche Fassung wird nachgereicht.



Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung/Bürgerbüro wird im kommenden Amtsblatt hingewiesen.





Beschlussvorschlag:



Die Gemeindevertretung Tauer nimmt den Beteiligungsbericht an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zur Kenntnis.