Betreff
Beratung und Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 des Amtes Peitz
Vorlage
AP/KÄ/063/2010
Art
Beschlussvorlage Amt def

Sachdarstellung:


Gemäß § 79, Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) für das Land Brandenburg wird für das Haushaltsjahr 2010 eine 1. Nachtragshaushaltssatzung notwendig.

Es gibt erhebliche notwendige Veränderungen des bisherigen Haushaltsvolumens.


Die Vorberatung des Nachtragshaushaltsplanes und der Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Peitz 2010 im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am 07.09.2010 ergab keine Änderungen des vorgelegten Entwurfes vom 25.08.2010.


Beschlussvorschlag:


Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Peitz 2010.