Betreff
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungspalnes für den Umbau/die Erweiterung eines Tischlereibetriebes auf den Flurstückesn 444 und 446 der Flur 2, Gemarkung Maust
Vorlage
Tei/BA/026/2010
Art
Beschlussvorlage Amt def

Sachdarstellung:



Der im Ortskern des OT Maust ansässige Betrieb für Technische Bauelemente und tischlerge-rechte Montagen Zasowk GmbH plant einen Umbau und Erweiterung seiner Betriebsstätte auf den Flurstücken 444 und 446 der Flur 2, Gemarkung Maust.

Nähere Erläuterungen können der Kurzbeschreibung des Vorhabens (Anlage) entnommen werden.

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes das geeignete Instrument.


Der Bebauungsplan hat den Zweck, für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Fest-setzungen für die städtebauliche Ordnung zu schaffen sowie Erschließung, Gliederung und Überbauung der Flächen, Gestaltung der baulichen Anlagen und Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen zu regeln.


Beplant werden sollen Teilbereiche der Flurstücke 444 und 446 der Flur 2, Gemarkung Maust. Der räumliche Geltungsbereich des Planes ist im beigefügten Planungsentwurf dargestellt.


Mit der Abgabe der Stellungnahme der Gemeinde zu dem beabsichtigten Vorhaben und dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird das Planaufstellungsverfahren eingeleitet.


Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger.

Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag über die Aufstellung des Bebauungsplanes geregelt.

Anlagenverzeichnis:


- Übersichtskarte

  • Planungsentwurf für Bebauungsplangebiet

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens

  • Auszug Liegenschaftskarte

Beschlussvorschlag:



Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Teilflächen der Flurstücke 444 und 446 der Flur 2, Gemarkung Maust.

Hauptinhalt ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung für den Umbau/ die Erweiterung des bereits bestehenden Tischlereibetriebes.

Die Übertragung der städtebaulichen Planungsleistungen auf den Vorhabenträger sowie die Übernahme sämtlicher damit im Zusammenhang stehenden Kosten durch den Vorhabenträger werden in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB geregelt.


Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

Mittel stehen zurVerfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Haushaltsstelle

Verw.Haushalt

Verm.Haushalt

HH-Jahr

Betrag in €





keine






Folgekosten

Jahr

Umfang