Betreff
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbau- und -verwaltungsgesellschaft "Vorspreewald" mbH
Vorlage
SP/KÄ/050/2015
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:



Mit Inkrafttreten der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg war die Überarbeitung der Gesellschaftsverträge aller kommunalen Unternehmen und Beteiligungen vorgeschrieben.

Mit Rundschreiben zu den Regelungen der Kommunalverfassung über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen (§§ 91-100 BbgKVerf), zugleich Aufhebungserlass 2/2013 des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg vom 13.11.2013 wurde eine Klarstellung zu offenen Fragen der wirtschaftlichen Betätigung vorgenommen.

Die Pflicht der Anpassung der Gesellschaftsverträge ist in eine Soll-Regelung umgewandelt worden. Das bedeutet, dass etwaige Änderungen, die ohnehin anstehen, mit der Anpassung des Gesellschaftsvertrages vereinbart werden könnten.

Trotz der Harmonisierung, die in diesem Runderlass vorgenommen wurde, können die Diskrepanzen zwischen dem Gesellschaftsrecht (Bundesrecht) und den kommunal-rechtlichen Vorschriften (Landesrecht) nicht vollständig ausgeräumt werden.

Bei der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages wurde parallel die Kommunalaufsicht einbezogen. Über die Implementierung der §§ 96 und 97 BbgKVerf hinaus wurde eine komplette Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages der WBVG von der Kommunalaufsicht eingefordert.

Tenor bei der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages ist die verstärkte Einflussnahme der Gesellschafter. Das spiegelt sich in den Aufgaben der Gesellschafterversammlung wider.

Gleichzeitig wurde die Glättung des Stammkapitals nach der Euroumstellung vorgenommen, der zum Ausgleich benötigte Betrag wird aus der Rücklage entnommen.

Die beigefügte Synopse soll in der Gegenüberstellung der beiden Verträge den Änderungs-bedarf herausstellen.

Außerdem wurden der bestehende Vertrag und der Entwurf des Gesellschaftsvertrages als Anlage beigefügt. Durch den Aufsichtsrat wurden die Gesellschafter in den Prozess mit einbezogen. Nach der ersten Abstimmung im Hauptausschuss und einer nochmaligen Abstimmung im Aufsichtsrat ist die Übersendung des Entwurfs an die Gesellschafter (Gemeinde Kolkwitz und an die Gemeinden des Amtes Burg) erfolgt. Nach Beschluss durch den Hauptgesellschafter Peitz ist die Beschlussfassung in den Gremien der anderen Gesellschafter vorgesehen.



Anlagenverzeichnis:



Synopse (Vertrag alt – neu)

Bestehender Gesellschaftsvertrag der WBVG vom 05.06.2008

Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrages der WBVG



Beschlussvorschlag:



Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den neu gefassten Gesellschaftsvertrag der Wohnungsbau- und –verwaltungsgesellschaft „Vorspreewald“ mbH.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung