Sachdarstellung:
Gemäß § 13 BbgKVerf beteiligt und unterrichtet die Gemeinde die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten mittels verschiedener Formen kommunaler Einwohnerbeteiligung.
Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind in der Hauptsatzung zu regeln.
Einzelheiten sind in einer gesonderten Einwohnerbeteiligungssatzung zu regeln.
Zusätzlich aufgenommen wurde § 6 Bürgermeistersprechstunde als weitere Form der Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner. Die Aktualisierungen sind farblich gekennzeichnet.
Wir empfehlen den Beschluss der neuen Einwohnerbeteiligungssatzung gemäß dem vorliegenden Entwurf.
Anlagenverzeichnis:
Einwohnerbeteiligungssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Einwohnerbeteiligungssatzung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |