Betreff
Beschluss der Hauptsatzung
Vorlage
Tei/BAD/024/2015
Art
Beschlussvorlage Teichland

Sachdarstellung:


Gemäß § 4 BbgKVerf muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. Sie ist eine Pflichtsatzung, gilt über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus und bindet die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung. Die Hauptsatzung kann nur mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen oder geändert werden.


Ein Neubeschluss der Hauptsatzung der Gemeinde wird mit einigen erforderlichen Änderungen und Aktualisierungen empfohlen.


Vorgeschlagene bzw. notwendige, veränderte Formulierungen sind farblich gekennzeichnet.

















Anlagenverzeichnis:

Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Hauptsatzung.



Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung