Sachdarstellung:
Da die Bildung von Ausschüssen gemäß Kommunalverfassung nicht mehr in der Hauptsatzung geregelt werden muss, sondern durch Beschluss der SVV erfolgt, bitten wir formal diesen Beschluss zu fassen.
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) bildet gemäß § 43 BbgKVerf zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige Ausschüsse.
Die Ausschüsse können der SVV Empfehlungen geben.
Es werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
- Ausschuss für Gewerbe, Tourismus und Kultur
- Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales und Vereine
Das Verfahren in den Ausschüssen ist in der Geschäftsordnung geregelt.
Die Ausschüsse werden jeweils mit 7 Mitgliedern gebildet.
Die SVV beruft jeweils drei sachkundige Einwohner zu beratenden Mitgliedern der Ausschüsse.
Die grundlegenden Aufgaben der einzelnen Ausschüsse sind in der Zuständigkeitsordnung benannt.
Die Fraktionen benennen entsprechend dem Vorschlagsrecht die Ausschussmitglieder und ihre Vertreter gegenüber dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung (§ 43 Abs. 2 BbgKVerf). Die Fraktionen können ihre Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter jederzeit austauschen (§ 43 Abs. 2 Satz 3 BbgKVerf).
Gemäß § 43 Abs. 6 BbgKVerf kann ein Ausschuss auf Antrag einer Fraktion aufgelöst, neu- oder umgebildet werden.
Zusätzlich bildet die SVV eine ständige Vergabekommission.
Die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Aufgaben der Vergabekommission werden in der Vergaberichtlinie der Stadt Peitz geregelt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bildung folgender Ausschüsse:
- Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss,
- Ausschuss für Gewerbe, Tourismus und Kultur,
- Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales und Vereine
sowie
-die Bildung einer Vergabekommission.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |