Sachdarstellung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer konstituierenden Sitzung Ausschüsse gebildet.
Die Aufgabenwahrnehmung der Gremien ist in der Kommunalverfassung geregelt.
In der Zuständigkeitsordnung soll eine konkretisierte Abgrenzung von Aufgabenbereichen zusätzlich geregelt werden.
Auf Grundlage der bisherigen Zuständigkeitsordnung wurden einige Veränderungen erforderlich und neue bzw. fehlende Inhalte aufgenommen.
Die Entscheidungsbefugnisse des Hauptausschusses (BbgKVerf) sind zur Übersichtlichkeit und besseren Abgrenzung nochmal (wie auch in der Hauptsatzung festgelegt) mit aufgenommen worden.
Zu den Inhalten wurde in allen Ausschüssen beraten und entsprechende Festlegungen getroffen.
Eine abschließende Beratung fand nochmal im Hauptausschuss statt.
Der Hauptausschuss empfiehlt den Beschluss der vorliegenden Zuständigkeitsordnung.
Anlagenverzeichnis:
Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadt Peitz.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |