Sachdarstellung:
Gemäß Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf) § 28 Abs. 2 beschließt die SVV für die Dauer der Wahlperiode eine Geschäftsordnung (GO) zur Regelung der innerorganisatorischen Normen der Arbeit der Gemeindevertretung.
In der konstituierenden Sitzung der SVV wurde die Weiterführung der vorangegangenen Geschäftsordnung für einen Übergangszeitraum beschlossen.
Den Mitgliedern der Vertretung wurde damit Gelegenheit zu geben, sich mit dem Verfahren innerhalb der SVV und den Inhalten der GO auseinanderzusetzen.
Die Inhalte der neuen Geschäftsordnung wurden ausführlich in den Fraktionen und im Hauptausschuss diskutiert und die Festlegungen eingearbeitet.
Der Hauptausschuss empfiehlt den Beschluss der vorliegenden Geschäftsordnung durch die Stadtverordnetenversammlung
Anlagenverzeichnis:
Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Geschäftsordnung.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |