Betreff
Beschluss der Hauptsatzung der Stadt Peitz
Vorlage
SP/BAD/044/2015
Art
Beschlussvorlage Peitz

Sachdarstellung:


Gemäß § 4 BbgKVerf muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen. Sie ist eine Pflichtsatzung, gilt über die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft hinaus und bindet die neugewählte Körperschaft bis zu einer Änderung.

Die Hauptsatzung kann nur mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der SVV beschlossen oder geändert werden.


Der Hauptausschuss hat die vorliegende Hauptsatzung beraten, Hinweise der Kommunalaufsicht wurden berücksichtigt.

Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.







Anlagenverzeichnis:

Hauptsatzung



Beschlussvorschlag:


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hauptsatzung der Stadt Peitz.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung