Betreff
Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan „Stuhlkontor II, Peitzer Straße 16“ in Heinersbrück
Vorlage
Hei/BA/027/2015
Art
Beschlussvorlage Heinersbrück

Sachdarstellung:


Mit Beschluss vom 11.11.2015 hat die Gemeindevertretung Heinersbrück den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stuhlkontor II, Peitzer Straße 16 in Heinersbrück“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf hat vom 04.12.2014 bis 06.01.2015 öffentlich ausgelegen.

Die von der Satzung berührten Träger öffentlicher Belange sind im Verfahren beteiligt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Verfahren gemäß § 1 Abs. 6 BauGB abgewogen.

Während der öffentlichen Auslegung sind keine Bedenken, Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung vorgebracht worden.


Die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Anregungen sind in die Planzeichnung eingearbeitet und in der Begründung ergänzt. Es handelt sich dabei um Korrekturen, Klarstellungen und Präzisierungen von Festsetzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren.


Der Durchführungsvertrag ist vom Vorhabenträger am 16.02.2015 unterzeichnet worden.


Der Bebauungsplan kann nunmehr als Satzung beschlossen werden.




Anlagen: Planentwurf in der Fassung vom Februar 2015

Begründung zum Bebauungsplan

Anlagenverzeichnis:

Satzung

Begründung

Umweltbericht


Beschlussvorschlag:

1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) beschließt die Gemeindevertretung Heinersbrück den Bebauungsplan „Stuhlkontor II, Peitzer Straße 16” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.


2. Die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht werden gebilligt.


3. Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung über den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung