Sachdarstellung:
Der Hauptausschuss hat sich für die Bildung einer ständigen Vergabekommission der Stadt Peitz ausgesprochen. Die Vergaberichtlinie regelt die Zusammensetzung und Arbeitsweise.
Nach Beratung in allen Ausschüssen wurde die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse der Stadt ergänzt.
Dem Hauptausschuss werden nochmals die Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung zur abschließenden
Beratung und Positionierung vorgelegt.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde die Hauptsatzung vorab der Kommunalaufsicht vorgelegt und die gegebenen Hinweise berücksichtigt und eingearbeitet.
Da die Ausschüsse nicht mehr in der Hauptsatzung geregelt werden sollten (siehe Anmerkungen in der Satzung) wurde die Geschäftsordnung um 2 Absätze ergänzt.
In der Anlage zur Hauptsatzung senden wir zur Information einen Entwurf der Beschlussvorlage für die SVV (04.03.2015) mit, mit der die Bildung der ständigen Ausschüsse und der Vergabekommission geregelt wird.
Anlagenverzeichnis:
- die Vergaberichtlinie
- die Zuständigkeitsordnung
- die Hauptsatzung
- Entwurf des Beschlusses für die SVV - Bildung von ständigen Ausschüssen u. Vergabekommission
- die Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung,
- die Vergaberichtlinie
- die Zuständigkeitsordnung
- die Hauptsatzung
- die Geschäftsordnung
mit den, vorab einzuarbeitenden und in der Niederschrift vermerkten, Ergänzungen/Änderungen
zu beschließen
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |