Sachdarstellung:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.



Mit den vorläufig eingeschätzten Haushaltsabschlüssen 2011-2014 steht für den Haushaltsausgleich 2015 voraussichtlich ein Rücklagenbestand von 391,1 T€ zur Verfügung.

Damit kann das negative strukturelle Ergebnis 2015 von -388,0 T€ im Jahr 2015 noch gedeckt werden.

Für die in den Folgejahren anstehenden strukturellen (jährlichen) Fehlbeträge wird sich in den Folgejahren die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) gemäß § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erforderlich machen.

Die Mitteilung seitens der Kommunalaufsicht vom 23.04.2014 beinhaltet bereits die Empfehlung zur Einleitung entsprechender Konsolidierungsmaßnahmen.



Die Mitglieder des Hauptausschusses werden gebeten, die Haushaltsberatung bereits unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung zu führen.









Anlagenverzeichnis:



Haushaltsunterlagen 2015 lt. Inhaltsverzeichnis







Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz empfiehlt, in der nächsten SVV den Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 zu fassen.







Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung