Sachdarstellung:
Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Heinersbrück für das Haushaltsjahr 2015 wies einschließlich der beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen des HSK 2014 vom 28.01.14/30.09.2014 ein strukturelles Haushaltsdefizit von 420,9 T€ und mit Einbeziehung des Rücklagenbestandes unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Vorjahresergebnisses ein negatives ordentliches Jahresergebnis von 63,9 T€ aus.
Aktuell ergaben sich noch Änderungen aus der Anlagenbuchhaltung (Sopo -5,3 T€, Abschreibung -5,0 T€) sowie die Reduzierung bei der Kreisumlage (-8,9 T€) infolge Absenkung des Hebesatzes auf 46,8% gemäß Beratung zum Kreishaushalt 2015.
In § 63 Absätze 4 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird vorgegeben, dass bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs ein Haushaltssicherungs-konzept (HSK) aufzustellen/fortzuschreiben ist und die Maßnahmen darzustellen sind, durch die der im Ergebnishaushalt ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut wird.
Mit den Konsolidierungsmaßnahmen gemäß beigefügtem Haushaltssicherungskonzept kann das strukturelle Haushaltsdefizit für 2015 auf 355,1 T€ gesenkt und somit mittels Rücklage gedeckt werden.
Für den mittelfristigen Finanzplanzeitraum bis 2018 kann das negative ordentliche Ergebnis um 301,4 T€ auf -599,0 T€ verringert werden.
Im HSK muss das Zieljahr zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches festgelegt werden. Unter den derzeitigen Bedingungen ist ein Haushaltsausgleich frühestens im Haushaltsjahr 2022 möglich.
Mit dem HSK wird der überragende Konsolidierungswille der Gemeinde Heinersbrück nachgewiesen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssicherungskonzept mit Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt das mit dem Haushaltsplanentwurf fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2015. Die Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches soll im Jahr 2022 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |