Sachdarstellung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entsprechend der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV) erstellt worden.
Die Haushaltsunterlagen wurden wie bisher mit dem Ortsbeirat Grötsch beraten. Damit wird der Festlegung gemäß §46 Abs.1 Punkt 6 BbgKomVerf entsprochen, dass die Ortsbeiräte vor Erstellung des Haushaltsplans anzuhören sind.
Der Haushaltsplanentwurf wurde in der GV-Sitzung am 16.12.2014 ausführlich beraten.
Die Änderungen und hier besonders die Konsolidierungsmaßnahmen sind in diesem Entwurf aufgenommen.
Die Gemeinde kann trotz aller Anstrengungen ihrer Pflicht zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses nicht nachkommen und hat deshalb ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) beschlossen.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltsplanunterlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Heinersbrück beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit den dazugehörenden Anlagen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: ja/nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |