Sachdarstellung:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Seehafen Teichland“ wurde festgestellt, dass das B-Plangebiet in zwei Bereichen in das Landschaftsschutzgebiet „Peitzer Teichlandschaft mit Hammergraben“ eingreift. Für die betroffenen Bereiche ist ein Ausgliederungsverfahren gemäß § 10 BbgNatSchAG (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz) durchzuführen.
Mit dem Ausgliederungsverfahren wird eine neue Grenze des Landschaftsschutzgebietes festgelegt.
Das Landschaftsarchitekturbüro Thomas Nickel wurde mit der Erarbeitung und Durchführung des Ausgliederungsantrages beauftragt und hat einen Vorschlag für die zu beantragende neue Grenze des Schutzgebietes im Bereich des Ortsteiles Neuendorf erarbeitet.
Die Gemeindevertretung wird gebeten den im beiliegenden Übersichtsplan dargestellten Vorschlag der neuen Grenze für das Landschaftsschutzgebiet „Peitzer Teichlandschaft mit Hammergraben“ für die Antragstellung zu beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Übersichtsplan zum Antrag auf Ausgliederung vom Dezember 2014
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Teichland beschließt den im beiliegenden Übersichtsplan dargestellten Vorschlag der neuen Grenze für das Landschaftsschutzgebiet „Peitzer Teichlandschaft mit Hammergraben“ als Grundlage für den Ausgliederungsantrag.
Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein: |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten: nein |
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Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |