Betreff
Information zur Standfestigkeitsprüfung der Grabmale auf dem Friedhof Drehnow
Vorlage
Dre/OA/015/2014
Art
Informationsvorlage Drehnow

Sachdarstellung:

Im Tagesordnungspunkt 5 in der Niederschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung Drehnow vom 28.10.2014 wird Bezug nehmend auf die Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf dem Friedhof Drehnow das Amt Peitz um Aufklärung des Vorfalls gebeten.


Die Prüfung der Standfestigkeit von Grabmalen und Fundamenten erfolgt auf Grundlage der durch die Gemeindevertretung Drehnow am 15.12.2009 beschlossenen Friedhofssatzung (veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Peitz Ausgabe 02/2010 vom 10.02.2010).


Unter Abschnitt „V. Gestaltung der Grabstätten“ ist in § 17 die Errichtung von Grabmalen und Einfassungen geregelt. In Abs. 3 wurde festgelegt, dass zum Schutz des Nutzungsberechtigten und der Allgemeinheit Grabmale nach den anerkannten Regeln des Handwerks und der Technik („Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern und Einfassungen für Grabmäler” in der jeweils geltenden Fassung, herausgegeben vom Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks) zu fundamentieren und so zu befestigen sind, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Des Weiteren wurde in diesem Absatz das Amt Peitz ermächtigt, mindestens einmal jährlich die Standfestigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen.


Die Grabmale und baulichen Anlagen sind der Witterung und anderen Einwirkungen (Arbeiten an benachbarten Grabstätten) ausgesetzt, die die Standsicherheit einschränken können. Aus diesem Grund ist entsprechend der oben genannten „Richtlinie für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern und Einfassungen für Grabmäler” und der „Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7)“, herausgegeben von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland, das Amt Peitz verpflichtet, jährlich die Standfestigkeit aller Grabmale zu prüfen.


Durch diese Belastungsprüfung wird die Standsicherheit für seltene Belastungen (wie z.B. spielende Kinder) sichergestellt und übliche Lasten durch die Nutzung des Grabes (z.B. durch Anlehnen oder Festhalten) überprüft. Zur Vermeidung von zum Teil schweren Unfällen und als Nachweis der Standsicherheit erfolgt die jährliche Überprüfung der Grabmale durch ein von der Friedhofsverwaltung beauftragtes Unternehmen bzw. Sachverständigen.


Ebenfalls im § 17 der Friedhofssatzung wurde festgelegt, dass nach Ablauf der Nutzungs- bzw. Ruhezeiten eine Grabstätte durch den ehemaligen Nutzungsberechtigten vollständig zu beräumen ist. Auf dem alten Teil des Friedhofes Drehnow befinden sich Grabstätten, bei denen weder die Verstorbenen erfasst sind, noch die ehemaligen Nutzungsberechtigten ermittelt werden konnten. Die Beräumung der Grabstätten zum Ablauf der jeweiligen Nutzungsrechte wurde versäumt. Die historischen Grabsteine haben heute lediglich Gestaltungscharakter und dienen nicht mehr als Gedenkstätte. Trotzdem erfolgte aus Sicherheitsgründen auch an diesen Denkmalen in jedem Fall die Prüfung der Standfestigkeit, um Gefahren für Friedhofsbesucher und –mitarbeiter abzuwenden.


Die Prüfung dieser alten Grabsteine auf deren Standfestigkeit wurde 2014 wie auch in der Vergangenheit aufgrund der Größe und den dadurch einwirkenden Hebelkräften ausschließlich mit Hand durchgeführt. Dabei werden Druckkräfte von max. 20 kg ausgeübt und die Schadensstellen einer optischen Einschätzung unterzogen. Die Nachweise über die Prüfung werden anhand der beigefügten Prüfprotokolle aus den Jahren 2013 und 2014 geführt.


Die in den vorangegangen Jahren erfolgte Prüfung erlaubte aufgrund der Einschätzung des Sachverständigen eine Weiterführung der alten Denkmäler ohne Sicherungsmaßnahmen. Durch eindringende Feuchtigkeit im Laufe der Jahre lösen sich jedoch die Befestigungsmaterialien und Verbindungen, so dass die Standfestigkeit auf natürliche Weise nachlässt. Daraus folgt, dass die Wertung der Prüfung durch einen zweiten unabhängigen Prüfer im Jahr 2014 eine Weiterführung der Denkmäler ohne weitere Sicherungsmaßnahmen nicht mehr erlaubt, um somit eine Gefährdung der Friedhofsbesucher abzuwenden.

Anlagenverzeichnis:

Prüfprotokolle der Standfestigkeitsprüfung der Jahre 2013 und 2014



Beschlussvorschlag:







Finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: ja/nein:

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Budget

Art (ET, AW)*

HH-Jahr

Betrag in €











Finanzielle Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: ja/nein

Mittel stehen zur Verfügung


Mittel stehen nicht zur Verfügung


Produkt/Kostenstelle

Maßnahme

Art (EZ, AZ)*

HH-Jahr

Betrag in €











Folgekosten: ja/nein

Art der Folgekosten (z.B. Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung )

Jahr

Umfang in €







*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung